Nationalrat beschließt Gastronomie-Hilfspaket

Anna-Lena Seeber

Der neue Beschluss soll vor allem der Gastronomie zugute kommen. ©istock

Gestern haben die Koalitionsfraktionen weitere Coronavirus-Hilfen beschlossen. In der Debatte mitberaten wurde das 19. COVID-19-Gesetz sowie das 21. COVID-19-Gesetz. Vor allem die Gastronomie soll davon profitieren. 

Konkret wurde beschlossen, dass ab 1. Juli die Schaumweinsteuer dauerhaft gestrichen wird und die Mehrwertsteuer auf nicht-alkoholische Getränke befristet halbiert wird. Des weiteren können Geschäftsessen zu einem höheren Grad abgesetzt werden und Essensgutscheine werden weiter privilegiert.

Steigerung der Höchstgrenzen

Mit Änderungen im Einkommensteuergesetz soll die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine, die ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen zur Verfügung stellen können, von 4,40 Euro auf acht Euro angehoben werden. Bei den Lebensmittelgutscheinen steigt die Steuerbefreiung von 1,10 Euro auf 2 Euro. Die Regierungsparteien erhoffen sich dadurch zusätzliche Wertschöpfungseffekte in der Gastronomie.

Steuerliche Begünstigungen

Ab 1. Juli sollen außerdem Geschäftsessen bis zum Jahresende um 75 Prozent – statt bisher 50 Prozent – absetzbar sein. Eine Adaption ist auch im Umsatzsteuergesetz geplant. Steuerlich begünstigt werden sollen im selben Zeitraum offene nicht-alkoholische Getränke, indem der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent zur Anwendung kommt. Diese Senkung ist jedoch bis Jahresende befristet. Zudem wird für Schaumweine ab 1. Juli ein Nullsteuersatz vorgesehen. Dieser Wegfall gilt dauerhaft, bisher musste hier pro Liter ein Euro abgeführt werden.

Hochfahren nach der Vollbremsung

Das vorliegende Paket für die Gastronomie soll einfach und unbürokratisch wirken, unterstreicht Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Die Gastronomie sehe sich nach der „Vollbremsung“ wegen der Pandemie auch beim jetzigen Wiederhochfahren des Betriebs vor großen Herausforderungen. So werde etwa eine volle Auslastung allein schon aufgrund der Abstandsregeln nicht möglich sein. Der niedrigste mögliche Steuersatz für nicht-alkoholische Getränke werde für kleine Betriebe und Cafés jedenfalls Sinn machen, so die Ministerin. Aber auch die Anhebung der Pauschalierungsgrenze und die höhere steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen seien wichtige und richtige Maßnahmen. Zur Streichung der Schaumweinsteuer betonte Köstinger, dass diese inländische Schaumweine betreffe und gab zu bedenken, dass Winzer bisher massiv von einer Ungleichbehandlung im Hinblick auf importierte Produkte mit einem niedrigeren Steuersatz betroffen waren.