Energiekostenzuschuss: So kommen Sie zum Geld!

Dominik Köhler

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Gastronomen aufgepasst! Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss startet am 07. November 2022. Aber Achtung: Der Fördertopf ist limitiert, daher gilt „Wer zuerst kommt, malt zuerst“.

Gestiegene Energiekosten machen der Gastronomie schwer schaffen. Denn ohne Hitze lässt sich nur schwer kochen und eine dunkle Gaststube verscheucht die Gäste. Abhilfe kommt in Form des Energiekostenzuschuss´, der schon ab Montag, den 07. November 2022 von den Unternehmerinnen und Unternehmern, sprich den Wirtinnen und Wirten beantragt werden kann. Dabei ist allerdings Eile geboten, denn der Fördertopf ist limitiert. Die ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung) hat die wichtigsten Faktoren für die gelungene Antragsstellung punktuell zusammengefasst. Uns so geht’s:

Folgende Daten sind für die Antragstellung erforderlich

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  • Information zum Förderungswerber: Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen.
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses 700.000 Euro überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt.
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen.
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden).

Je nach Förderstufe soll der Energiekostenzuschuss Unternehmen mit 2.000 Euro bis 50 Mio. Euro unterstützen. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Möglich ist die Anmeldung bis 21.11.2022. Die tatsächliche Antragstellung soll voraussichtlich ab 22.11.2022 möglich sein. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 01.02. bis 30.09.2022.

Diese Unternehmen dürfen den Energiekostenzuschuss beantragen

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  • Bestehende, energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich.
  • Bis zu einem Jahresumsatz von 700.000 Euro kann jedes Unternehmen, das von erhöhten Energiekosten betroffen ist, unabhängig von der Energieintensität den Zuschuss beantragen.
  • Über einem Jahresumsatz von 700.000 Euro können nur energieintensive Unternehmen den Zuschuss in Anspruch nehmen. Die Höhe der Energiekosten muss dafür mindestens 3 % des Produktionswertes betragen.
  • Die Energieintensität ist bei Beantragung durch eine Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters nachzuweisen und muss grundsätzlich auf Basis des Jahresabschlusses 2021 oder des letztverfügbaren Abschlusses ermittelt werden. In der Basisstufe kann die Energieintensität optional im Jahr 2022 auf Basis der Kennzahlen von 01.01.2022 bis 30.09.2022 ermittelt werden.

So beantragen Sie die Förderung

  • Förderungszeitraum: Gefördert werden Energie-Mehrkosten für den Zeitraum von 01. Februar 2022 bis zum 30. September 2022. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus verlängern, ist lt. Wirtschaftsministerium eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
  • Registrierung: Von 07. bis 21.11. ist die Voranmeldung auf der Website der aws auf Basis von Stammdaten zwingend erforderlich. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
  • Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November und voraussichtlich nur bis 31.12.2022 möglich.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert).

Der Antrag wird auf der Website der https://www.aws.at/ eingereicht!

Quelle: ÖHV