Kolumne: Räumungsklage (Peter Dobcak)

Dominik Köhler

Peter Dobcak, Fachgruppenobmann der Gastronomie, Wirtschaftskammer Wien ©Culinarius

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdowns der letzten 11 Monate hinterlassen tiefe Einschnitte in den Bilanzen der Wiener Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Dramatische Folgen hat das vor allem im Bereich der Miet- und Pachtzahlungen: Mehr als die Hälfte der Unternehmen hat aktuell Probleme mit dem Vermieter – das ergibt eine Studie, die im Auftrag der WKW-Fachgruppen Gastronomie, Kaffeehäuser und Hotellerie durchgeführt wurde. Angesichts drohender Räumungsklagen drängt nun die Zeit zur Lösungsfindung.

Mehr als 600 Wiener Unternehmer haben an der Erhebung teilgenommen, das Bild, das sie zeichnet, ist ernüchternd: 58 Prozent der Befragten haben durch die Pandemie Probleme mit ihrem Bestandsgeber betreffend Miete oder Pacht bekommen – und nur 14 Prozent von ihnen konnten sie mittlerweile lösen. Somit: Knapp die Hälfte der Wiener Kaffeehäuser, Gaststätten, Restaurants und Hotels sind akut betroffen.

Bei denjenigen, die sich mit ihrem Vermieter einigen konnten, erzielte rund die Hälfte eine generelle Reduktion von Miete oder Pacht, ein weiteres Viertel zahlte unter Vorbehalt und kann so bei einer gerichtlichen Klärung darauf hoffen, diese Gelder im besten Fall zurück zu bekommen. Die restlichen konnten gemeinsam mit ihrem Bestandsgeber andere individuelle Lösungen finden, etwa eine temporäre Stundung oder Reduktion der laufenden Kosten. Gemeinsam haben allerdings mehr als 70 Prozent aller Lösungen, dass sie nur für das Jahr 2020 getroffen wurden, für das laufende Jahr haben somit die meisten dieser Arrangements keine Gültigkeit.

Als erste Folge dieser dramatischen Situation haben meine Obleutekollegen, Wolfgang Binder für die Kaffeehäuser, Dominic Schmid für die Hotellerie und ich für die Gastronomie, nun ein Rechtsgutachten beauftragt, das klären soll, inwiefern die Corona-Pandemie und die im Zuge dieser verhängten Geschäftsschließungen oder Geschäftsbeeinträchtigungen Auswirkungen auf die Mietzahlungen haben.

Dieses Gutachten soll dann als Grundlage für die Lösungsfindung dienen. Denn bedingt durch die große Zahl an Betroffenen – alleine in Wien mehrere tausend – wird hier nicht jeder Einzelfall durchjudiziert werden können. Vor allem wird sich nicht jeder Gastronom in Zeiten wie diesen einen Anwalt leisten können. Wir streben daher an, auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens gemeinsam mit Vertretern der Justiz, der Unternehmer und auch der Vermieter eine praxisorientierte Lösung zu finden. Denn zu sagen: „Das Objekt steht zur Verfügung, daher schreiben wir die Miete vor. Warum es nicht benutzbar ist, interessiert uns nicht!“ ist eine zu einfache Sicht der Dinge.

Euer

Peter Dobcak