Lockerungen für die Gastro: Diese Regeln gelten ab 10 Juni!

Dominik Köhler

©iStock

Im Zuge der Pressekonferenz der Bundesregierung am 28. Mai 2021, wurden wie erwartet weitere Lockerungen bekannt gegeben, die mit 10. Juni in Kraft treten. Eine Wohltat für die Gastronomie.

Wien erwacht zu neuem Leben. Behutsam und in kontrolliertem Rahmen, durften am 19. Mai 2021 die Gastronominnen und Gastronomen ihre Gäste wieder in den Betrieben willkommen heißen. Eine Welle der Zufriedenheit ging durch die Branche. Und der Erleichterung. Endlich wieder arbeiten und direkt am Gast sein. Die Zahl an täglichen Corona-Neuinfektionen ist auch nach der wiederbelebten Gastronomie konstant geblieben. Ein gutes Zeichen, das weitere Lockerungen der bislang geltenden scharfen Maßnahmen ermöglicht.

Lockerungen im 3 Wochen Rythmus

Der Weg zurück zur Normalität nimmt zunehmend Gestalt an. Das umfangreiche Testangebot und der Impffortschritt machen weitere Öffnungsschritte für die noch betroffenen Branchen möglich. „Die heute stattgefunden Beratungen waren von großer Zufriedenheit geprägt. Die Ansteckungen folgen nach wie vor einer sinkenden Tendenz. Außerdem herrscht eine ständige Entspannung in den Spitälern. Die Situation ist gut. Wir werden daher im 3 Wochen Rhythmus weiter Öffnungsschritte umsetzen. Das betrifft den 10. Juni und weiter den 01. Juli“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Darauf ist ab 10 Juni 2021 zu achten

  • Sperrstunde 24:00 Uhr. (Vormals 22:00 Uhr)
  • 3G: Die 3G Regel für Gäste bleibt weiterhin inKraft.
  • 3G: Das Gastro-Personal  muss geimpft, getestet oder genesen sein.
  • Die Indoor Personenanzahl pro Tisch wird auf  8 Erwachsene angehoben, plus Kinder. Ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte. (Vormals 4 Personen)
  • Die Outdoor Personenanzahl pro Tisch wird auf 16 Erwachsene angehoben, plus Kinder. Ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte. (Vormals 10 Personen)
  • Der Abstand zwischen den Tischen wird von 2 auf 1 Meter reduziert.

Das gilt ab 1 Juli 2021

  • Es darf wieder geheiratet werden.
  • Großveranstaltungen dürfen stattfinden.
  • Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie.
  • Lockerungen bei der Maskenpflicht.