Das sind die neuen Corona-Maßnahmen für die Gastronomie!

Dominik Köhler
Gastronomie Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Corona: Maßnahmenverschärfung in der Gastronomie © iSTock

Die Gastronomie zählt zu den am stärksten von der Corona Pandemie betroffenen Branchen. Die neuen Regelungen gelten, nicht wie vorweg angekündigt ab Freitag, sondern ab Sonntag, 25.10.2020. 

„Die nächsten Monate werden ein Kraftakt“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz im Zuge der Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage am 19.Okotber 2020. Steigende Infektionszahlen in Österreich und ganz Europa sorgen erneut für Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Auch die heimische Gastronomie ist davon betroffen. Hier lesen Sie die neuen Verordnungen die großteils ab Sonntag in Österreich in Kraft treten:

  1. Die maximale Personenanzahl an den Tischen wird auf 6 Erwachsene reduziert. Minderjährige zählen nicht dazu, dennoch darf die Anzahl der Kinder sechs nicht übersteigen.
  2. Gesichtsvisiere werden verboten. Der MNS (Mund-Nasen-Schutz) muss künftig eng anliegend sein. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis 7. November.
  3. Ein verpflichtendes Corona-Präventionskonzept ist ab 50 Verabreichungsplätzen zu erstellen (die Vorlage ist aktuell in Begutachtung und wird von der WKO an ihre Mitglieder ausgeschickt sobald verfügbar).
  4. Nach Sperrstunde dürfen alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Betriebsstätte nicht mehr konsumiert werden.
  5. Outdoor dürfen sich ab Sonntag nur noch Gruppen von maximal 12 Personen treffen, beziehungsweise gemeinsamen Aktivitäten nachgehen. Die Anzahl der Kinder darf bei diesen Aktivitäten sechs nicht übersteigen.
  6. Kleinere Veranstaltungen ab sieben Personen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden und müssen bei den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet werden.
  7. Die Vorverlegung der Sperrstunde wird von den Verantwortlichen der Bundesländer und Regionen selbst getroffen, der aktuellen Lage entsprechend.
  8. Die Kontrollen der Einhaltung der Maßnahmen werden weiter verschärft und es drohen bis zu 30.000 Euro Strafe für die Gastronomen bei etwaigen Verstößen.
  9. Speisen und Getränke dürfen nur bei Events, bei denen Gastronomie im Vordergrund steht, angeboten werden.

Alle von Culinarius geplanten und umgesetzten Aktivitäten wie die Herbstgenusswoche, die Hotelwoche oder die Sparklingwoche werden unter strenger Einhaltung aller verordneten Maßnahmen und Hygienevorschriften umgesetzt.