Österreich bekommt ein „Cider Reinheitsgebot“

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© Nini Tschavoll

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Seitdem Adam Ernst im Jahr 2013 mit Goldkehlchen den ersten österreichischen Premium Cider auf den Markt brachte, setzte ein regelrechter Cider-Boom ein. „Mittlerweile finden sich zahlreiche Produkte mit der Aufschrift ‚Cider‘ in den Regalen des LEH. Da die Gesetzgebung für diese neue Produktkategorie noch lückenhaft ausformuliert ist, schmücken sich leider auch zahlreiche Produkte mit dem Namen ‚Cider‘, die diese Bezeichnung allerdings gar nicht verdienen“, führt Ernst aus. Laut der Obstweinverordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist Cider ein Getränk aus einem Gemenge von Fruchtsaft und Obstwein bis maximal 8% vol. „Über die Verwendung von Saftkonzentrat, den Einsatz von künstlichen Aromen und das Strecken mit Wasser sagt die Verordnung zum Thema Cider nichts aus“, bemängelt Ernst. Diesen Missstand nützen einige internationale Großkonzerne aus und stellen „ihre ‚Obstweinhaltige Getränke‘ so billig wie nur möglich her. Dabei haben sie nur Zahlen im Auge; die Qualität der Getränke und der stetig steigende Wunsch der Kunden nach umweltverträglichen Herstellungsverfahren und gesunden Lebensmitteln spielen dabei eine untergeordnete Rolle“, erklärt der Goldkehlchen-Chef.

„Dies führt aber auch zu einem ganz klaren Wettbewerbsnachteil für kleinere österreichische Firmen, die erstklassige Produkte herstellen“, betont der Goldkehlchen-Gründer. „Wie soll der Konsument im Supermarkt oder im Lokal den Unterschied merken, wenn auf dem billigen Produkt aus Saftkonzentrat, Zucker und künstlichen Aromen genauso ‚Cider‘ draufsteht wie bei erstklassigen heimischen Produkten aus handgepflückten Äpfeln?“, gibt Ernst zu bedenken und betont: „Beim österreichischen Wein gibt es auch eindeutige Qualitätsabstufungen! Warum also beim Cider nicht?“ Genau aus diesem Grund schickt er per sofort die Initiative „Cider Reinheitsgebot“ an den Start. „Mit diesem Qualitätssiegel sollen die Konsumenten auf den ersten Blick erkennen können, welche Produkte qualitativ hochwertig sind und welche eben nicht“, so Ernst.

 

 

Die Kriterien des „Cider Reinheitsgebot“ sind:

  • handgepflückte Äpfel aus Österreich
  • ohne Zuckerzusatz
  • ohne Zusatz von Konzentrat
  • nicht mit Wasser verdünnt
  • ohne die Zugabe von Farbstoffen
  • ohne künstliche Aromen
  • gentechnikfrei
  • vegan

 

Das Qualitätssiegel wird nur dann vergeben, wenn all diese Vorgaben erfüllt sind.

© Nini Tschavoll
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„Wir laden selbstverständlich auch andere österreichische und in weiterer Folge internationale Cider-Produzenten ein, das Siegel in ihrer Kommunikation zu verwenden und den Konsumenten so zu zeigen, um welch tolles Produkt es sich hierbei handelt“, ruft Ernst auch andere Hersteller auf an der Initiative teilzunehmen. „Mit vereinten Kräften können wir einen neuen Qualitätsstandard für die noch junge Produktkategorie Cider setzen. Und das ist ein Vorteil für die Cider-Produzenten und die Konsumenten.“