Peter Dobcak: Das Recht folgt der Politik? – Und ob!

Peter Dobcak unzensiert: Aufstand der Wirte (c) iStock

Peter Dobcak unzensiert: Aufstand der Wirte (c) iStock

Es ist die wesentlichste Aufgabe unserer gewählten Volksvertreter für unser Zusammenleben mittels Gesetze die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Sind diese Gesetze einmal beschlossen, hat sich jeder, auch die Politik, daran zu halten. So lange, bis die Gremien durch eine Novelle bestehende Gesetze ändern, an die sich dann wieder alle halten müssen. Somit folgt das Recht der Politik. Dieses Privileg, Rahmenbedingungen durch Gesetze zu schaffen, beinhaltet auch die Möglichkeit die Vorstellungen und politischen Ziele der Machthabenden einfließen zu lassen.

Genau hier liegt der Hase im Pfeffer begraben, denn wie verantwortungslos mit diesem Privileg umgegangen werden kann, soll anhand der am 1.10.2018 per Verordnung in Kraft gesetzten neuen Marktordnung in Wien gezeigt werden. Denn von dieser neuen Marktordnung hat genau niemand etwas, ausser die ideologische Befriedigung der zuständigen PolitikerInnen.

1. Rauchverbot in Innenräumen

Obwohl das Tabakgesetz als Bundesgesetz das Rauchen in Lokalen mit weniger als 50 m²  grundsätzlich gestattet, hat die zuständige Stadträtin auf den Märkten ein generelles Rauchverbot eingeführt. Dieses führt zu massiven Umsatzeinbrüchen in zahlreichen kleinen Marktgastronomiebetrieben, die bisher als Raucherlokale geführt wurden. Viele Stammgäste wechseln aufgrund des Verbotes in Lokale die nicht im Marktgebiet liegen, wo das Rauchen weiterhin gestattet ist. Ohne Zweifel stellt dies eine existenzbedrohende Diskriminierung der Marktgastronomie gegenüber anderen gastronomischen Betrieben dar. Die rechtliche Einschätzung ergab, dass begründete Anhaltspunkte bestehen, die Gesetzes- und Verfassungskonformität dieser Neuregelung anzuzweifeln. Bund sticht Land! Wäre dem nicht so, könnte sich jeder Bürgermeister nach Gutdünken über ein Bundesgesetz hinwegsetzen.

2.   Kernöffnungszeiten

Die in der neuen Marktordnung festgesetzten Kernöffnungszeiten (Dienstag bis Freitag 15:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr) sind aus wirtschaftlicher Sicht für einige Unternehmer, Märkte und Branchen nicht zumutbar.

Einheitliche Kernöffnungszeiten sind grundsätzlich positiv zu beurteilen, doch wurde bei der Festsetzung der Uhrzeiten nicht auf Eigenheiten einiger Marktstandorte, Branchen, Betriebstypen und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit Rücksicht genommen. Die Wiener Märkte sind keine Supermärkte mit einheitlichen Öffnungszeiten.

Beispielsweise zeichnet sich der Schlingermarkt in Floridsdorf durch eine gute Frequenz am Vormittag und über die Mittagszeit aus. Die Hauptkunden sind Senioren und Arbeiter, die ihre Einkäufe vormittags und mittags (Mittagspause) am Markt erledigen. Nachmittags ist seit vielen Jahren de facto keine Kundenfrequenz vorhanden. Aus diesem Grunde hatten die meisten Marktunternehmer ihre Verkaufsstände nur bis 14 Uhr geöffnet.Aufgrund der neuen Kernöffnungszeiten sind die Marktunternehmer nun gezwungen bis 18:00 Uhr ihre Stände offenzuhalten, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist, die in keiner Relation zum erwirtschaftbaren Nachmittagsumsatz stehen. Die meisten Kollegen berichten über Umsätze zwischen 30 und 50 Euro in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Damit können die zusätzlich notwendigen Personalkosten nicht erwirtschaftet werden. Im Falle des Schlingermarkts können die gut gemeinte Zukunftssicherung und Attraktivierung durch einheitliche Kernöffnungszeiten am Nachmittag auch genau das Gegenteil bewirken. Viele Unternehmer überlegen aus wirtschaftlicher Sicht mittlerweile ihre Stände zu schließen und ihre Betriebsstätten außerhalb des Marktgebietes anzusiedeln. Das kann wohl auch nicht das Ziel der Übung gewesen sein.

Am Rochusmarkt stellt sich die verpflichtende Öffnungszeit am Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr für die Mehrheit der kleinen Gastronomiestände als Herausforderung dar. Diese machen ihre Umsätze zu Mittag. Unter der Woche werden Geschäftsleute und Mitarbeiter der umliegenden Betriebe mit Speisen verpflegt. Der Rochusmarkt ist aufgrund seiner Größe ein typischer Einkaufsmarkt und kein Flaniermarkt. Das heißt, jene Gastrobetriebe, die Mittagstisch anbieten, lukrieren an Samstagen zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr keine Umsätze, da die potentiellen Gäste und Kunden, eben die Erwerbstätigen aus den umliegenden Unternehmen, nicht vor Ort sind. Die Umsätze belaufen sich am Samstag Vormittag zwischen € 5,– und € 10,–. Wie soll sich das rechnen?

Generell muss erwähnt werden, dass die Öffnungszeiten ab 08:00 Uhr für viele Restaurants, Sushibars und Imbissbetriebe auf allen Wiener Märkten, deren Unternehmenskonzepte nicht auf Frühstücksangebote ausgerichtet sind, wirtschaftlich nicht vertretbar sind. In der Regel öffnen diese Gastronomiebetriebe zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr, da davor keine Gäste erwartet werden. Neben den Kosten muss auch der Frische- und Qualitätsaspekt Berücksichtigung finden. Durch die neue Regelung und den damit verbundenen Kontrollen durch die zuständige Marktbehörde, muss das Sushi bereits um 08:00 Uhr verkaufsfertig in den Vitrinen präsentiert werden, also Stunden bevor der erste Gast eine Bestellung abgibt. was sich entweder in höherem Verderb oder im Frischegrad der Speisen niederschlägt. Wie sinnvoll ist das denn?

Auch für landwirtschaftliche Produzenten, die auf verschiedensten Märkten in Wien Marktstände betreiben, sind die vorgeschriebenen Kernöffnungszeiten nicht einzuhalten. In der Regel werden wöchentlich 3-4 Tage lang die Qualitätsprodukte produziert, sowie der Arbeit am Hof nachgegangen und an 2-3 Tagen in der Woche (meist Donnerstag bis Samstag) die Produkte auf den Märkten verkauft. Dieses unmittelbare  Angebot von reinen, frischen Lebensmitteln an die städtische Bevölkerung ist mit dieser unsinnigen Regelung nicht mehr möglich.

Sämtliche Appelle an Frau Stadträtin Sima die Marktordnung den praktischen Notwendigkeiten anzupassen sind ungehört verhallt. Nun, als Interessenvertreter der Gastronomie werde ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin Doris Knor vom Markthandel weiterhin lautstark für eine Korrektur dieser verunglückten Marktordnung einsetzen.

Euer
Peter Dobcak