Public Viewing Regeln für Fußball EM 2016

Wien (Culinarius) – Die Fußball Europameisterschaft 2016 rückt mit großen Schritten näher. Für Gastronomen ist es eine geschäftige Zeit, wollen doch viele Gäste mit Speis und Trank versorgt werden während sie sich die Spiele ansehen. Zu beachten sind aber die Richtlinien für öffentliche Vorführungen Public-Viewing UEFA EURO 2016™. Wie die WKO Wien schreibt, können Gastronome Spiele der Fußball Europameisterschaft 2016 ihren Gästen im Lokal oder auch im Schanigarten zeigen. Ein wichtiges Kriterium ist die Bildschirmdiagonale. Bleibt diese unter 3 m, ist keine UEFA-Lizenz, keine AKM-Gebühr und keine extra ORF-(GIS) Gebühr erforderlich, sofern Sie keinen Eintritt verlangen, keine erhöhten Preise auf Speis und Trank während den Übertragungen verlangen und auch sonst keine Werbemaßnahmen setzen. Die Spiele dürfen ausschließlich live übertragen werden und es dürfen nur Spiele der Fußball-Europameisterschaft und keine sonstige Programme übertragen werden.

Die weiteren Regeln betreffen vor allem den Schutz von Gästen, Mitarbeitern und Anreinern. So darf kein ungebührlicher Lärm entstehen, durch die Aufstellung des Bildschirms dürfen Anrainer und Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder abgelenkt werden, es dürfen keine zusätzlichen Verabreichungsplätze eingerichtet werden und Fluchtwege des Lokals müssen frei zugänglich bleiben. Stolpergefahren sind zu vermeiden. Im Innenhof-Garten dürfen keine Fußballübertragungen stattfinden, es sei denn, der Innenhof-Garten ist extra dafür genehmigt.

Ein wichtiger Punkt ist auch eine potentielle Überschreitung der Sperrstunde. Die WKW schreibt hierzu: „Im Lokal selbst wird die Übertragung nicht so heikel sein. Hinsichtlich der Sperrstunde wird die Behörde, wie in der Vergangenheit, bei Überschreitungen, die durch die Übertragung der Spiele (bis Schlusspfiff) verursacht werden, großzügig sein. Private Anzeigen kann es aber immer geben. Zur Absicherung wird empfohlen, sich eine Sperrstundenüberschreitung für die kritischen Tage beim Bezirkspolizeikommissariat genehmigen zu lassen.“

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