Hotel- und Gastgewerbe: 9,3 % mehr Lohn

Judith Drexler

Beschäftige im Hotel- und Gastgewerbe erhalten mit 1. Mai 2023 durchschnittlich 9,3 Prozent mehr Lohn bzw. Gehalt. Das Ergebnis des Kollektivvertragsabschlusses wurde heute, Mittwoch, nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden bekannt gegeben.

Das Anheben der Löhne betrifft rund 230.000 Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie. Ein besonderes Anliegen war es, den Mindestlohn für ungelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Lehrlingseinkommen überproportional zu erhöhen. Der neue Brutto-Mindestlohn für Hilfskräfte beträgt ab Mai 2023 folglich 1.800 Euro, für Fachkräfte in den ersten Berufsjahren 1.860 Euro. Die Lehrlingsgehälter werden durchschnittlich sogar um 13,63 % angehoben und betragen künftig 925 Euro im ersten Lehrjahr und 1.305 Euro im 4. Lehrjahr. Mario Pulker und Hans Spreitzhofer, Obmänner der WKÖ-Fachverbände Gastronomie und Hotellerie war dies ein besonderes Anliegen.

Mario-Pulker( c)Andreas-Kraus

Damit setzen wir ein nachhaltiges Zeichen für die zukünftigen Fachkräfte in der Branche.

Mario Pulker, Obmann der WKÖ Fachverbände Gastronomie und Hotellerie

Zuletzt seinen die Lehrlingszahlen wieder gestiegen. Mit dem Anhaben der Lehrlingsgehälter könne dieser Trend weiter unterstützt werden, so die Branchenvertreter.

Besondere Herausforderung

Die außergewöhnlich hohe Inflationsrate und damit verbundenen massive Kostensteigerungen bei Wareneinsatz und Energie haben die Betriebe in Gastronomie und Hotellerie besonders getroffen. Auch die Personalkosten sind in dieser Branche überdurchschnittlich hoch. Daher war es, Mario Pulker zu folge, auch eine besondere Herausforderung, eine vertretbare Lohn- und Gehaltsanpassung vorzunehmen.

Der erzielte Abschluss zeigt, dass sich die Unternehmen ihrer Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst sind.

Mario Pulker, Obmann der WKÖ Fachverbände Gastronomie und Hotellerie

Notwendiger Schritt – dennoch Aufholbedarf

Trotz der Einigung auf den Kollektivvertrag 2023 kritisieren Arbeitnehmervertreter das zu geringe Entgegenkommen der Arbeitgeberseite. An den Teuerungsausgleich von 400 Euro konnten sich Arbeitgebervertreter nicht mehr erinnern, kritisieren etwa Kollektivvertragschefverhandler von vida und GPA, Berend Tusch und Andreas Laaber. Sie sprechen beim Reallohnzuwachs aber von einem ersten notwendigen Schritt in Richtung 2.000 Euro Mindestlohn. Gerade die Gastronomie klagt seit Jahren über einen Mitarbeiterschwund, was unter anderem auf die geringe Entlohnung zurückzuführen ist.

Weitere Infos zum Kollektivvertrag hier.