Neue Corona-Maßnahmen: Was uns im Herbst erwartet!

Fabio Ehlers

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Mit der Pressekonferenz am heutigen Mittwoch verkündete die Österreichische Bundesregierung die nächsten Schritte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Was diese für die Gastronomie bedeuten, erfahren Sie hier!

Bundeskanzler Kurz und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein haben sich geeinigt. Die Corona-Regulierungen für den kommenden Herbst stehen fest! Zusammengefasst beinhalten die neuen Regeln in erster Linie neue Einschränkungen für die Gruppe der Nicht-Geimpften in Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen viele Menschen aufeinandertreffen – also unter anderem auch der Gastronomie.

Gastronomie, Nachtgastronomie und Kulturveranstaltungen

Wie bereits berichtet, wird die österreichische Regierung die Maßnahmen für Ungeimpfte verschärfen. Die Regierung stellte dafür fünf grundlegende Punkte vor, die vor allem auch die Wiener Gastronomie betreffen bzw. eine Umstellung bedeuten. Einen harten Lockdown wie im vergangenen Jahr wird es für Ungeimpfte jedoch nicht geben – zu bestimmten Bereichen wie der Nachtgastronomie, Großveranstaltungen und evtl. auch der Gastronomie sollen aber nur mehr Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt erhalten.

Die neuen Regeln umfassen folgende Punkte, die ab dem 15. September u.A. Schutzmaßnahmen für Ungeimpfte, sobald die Inzidenzrate den Mindestwert überschreitet, vorsehen. Gemessen wird diese jetzt an der Zahl der gefüllten Intensivbetten.

  • 10% gefüllt: 3-G Regel bei Veranstaltungen über 25 Personen. FFP2-Masken werden verpflichtend österreichweit wieder eingeführt. Die Einhaltung der Maßnahmen wird an allen Orten, wo sie gelten, noch strenger kontrolliert.
  • 15% belegt: Selbst durchgeführte Antigen-Tests werden nicht mehr als Nachweis bei 3G-Veranstaltungen akzeptiert. Kultur- und Sportveranstaltungen ab 500 Personen sind nur noch geimpften und genesenen Personen zugänglich.
  • 20% belegt: Nicht-Geimpften ohne PCR-Test wird der Zutritt zur Gastronomie verwehrt. Einschränkungen für Ungeimpfte: Das bedeutet Zutrittsverbot für Veranstaltungsorte, an denen Menschen eng beieinanderstehen.

Sollte die 15%-Stufe erreicht werden, trifft und berät sich die Bundesregierung erneut, um weitere Maßnahmen zu beschließen.

Gastro News informiert Sie wie gewohnt weiterhin über die aktuellen Geschehnisse und Maßnahmen im Bezug auf die heimische Gastronomie.